Kostenübernahme der Therapie

Kostenübernahme

Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkassen

Ich bin Mitglied der Psychotherapeutenkammer in Hamburg und verfüge über einen lebenslangen Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.

Mit meinem Kassensitz in Hamburg-Alsterdorf bin ich staatlich zugelassen für alle gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen.

Vor dem offiziellen Antrag auf Psychotherapie können bis zu vier sogenannte probatorische Gespräche mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Diese Vorgespräche dienen dem gemeinsamen Kennenlernen, der Diagnostik und Überprüfung der Notwendigkeit zur Einleitung einer Verhaltenstherapie.

Nach einem formellen Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die Therapie. Gemeinsam besprechen wir, ob eine Kurzzeittherapie (2x12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (35 Sitzungen) beantragt wird. Es können maximal 80 Therapiesitzungen genutzt werden.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Selbstzahler


Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist grundsätzlich möglich, da wir als Psychologische Psychotherapeutinnen befugt sind, mit diesen Stellen abzurechnen. Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehle ich, vor Aufnahme der Psychotherapie, die Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung zu erfragen und bitte um Zusendung der notwendigen Antragsformulare.

Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch selbst tragen, z.B. wenn eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Dieser Weg wird zudem häufig von Personen gewählt, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.

Auch die Angebote zur Psychologischen Beratung, dem Business-Coaching und der Supervision richten sich an Selbstzahler, da diese Angebote nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen zählen. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der offiziellen Gebührenordnung GOP.